Die Cannabis-Teillegalisierung: Was wurde beschlossen?
Am 1. April 2024 trat in Deutschland das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" in Kraft. Dieses Gesetz stellt eine historische Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar, indem es den Besitz und Eigenanbau von Cannabis zu Genusszwecken unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Besitz
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seit dem 1. April 2024:
- Bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen
- Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis im privaten Raum aufbewahren
Eigenanbau
Für den Eigenanbau gelten folgende Regelungen:
- Bis zu drei blühende weibliche Pflanzen pro Person sind erlaubt
- Der Anbau muss in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen erfolgen
- Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt sein
- Die Ernte darf 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Person nicht überschreiten
Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs)
Ab dem 1. Juli 2024 werden sogenannte "Anbauvereinigungen" zugelassen:
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Mitglieder müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Abgabe von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat pro Mitglied (bei unter 21-Jährigen: bis zu 30 Gramm mit max. 10% THC)
- Nicht-kommerzielle Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht
- Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen
- Verbot von Werbung
Konsumregeln
Auch wenn Besitz und Anbau unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, gelten für den Konsum Einschränkungen:
- Konsum ist verboten:
- In Anwesenheit von Minderjährigen
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- In unmittelbarer Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen
- In Sportstätten
- In öffentlichen Parks und Grünanlagen kann die jeweilige Kommune Konsumverbote erlassen
Jugendschutz: Zentrale Säule der Teillegalisierung
Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist der Jugendschutz. Dies spiegelt sich in verschiedenen Regelungen wider:
- Strenges Abgabeverbot an Minderjährige mit erhöhten Strafen
- Werbeverbot für Cannabis
- Reduzierter THC-Gehalt (max. 10%) für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren
- Verpflichtende Präventionsmaßnahmen für Anbauvereinigungen
- Ausbau von Präventionsprogrammen in Schulen und Jugendzentren
Medizinisches Cannabis: Separate Regelungen
Die Regelungen für medizinisches Cannabis, die bereits seit 2017 in Kraft sind, bleiben von der Teillegalisierung unberührt. Patienten können weiterhin Cannabis auf Rezept erhalten, wenn:
- Eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt
- Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder nicht zur Anwendung kommen kann
- Eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht
Straßenverkehr: Was gilt für Cannabis am Steuer?
Im Straßenverkehr gelten strenge Regeln:
- Die Teillegalisierung ändert nichts daran, dass Fahren unter Cannabiseinfluss verboten bleibt
- Der Grenzwert für THC im Blut wurde von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben
- Bei Mischkonsum mit Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen gelten strengere Regeln
- Führerscheinrechtliche Konsequenzen bei Verstößen bleiben bestehen
Fazit und Ausblick
Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik. Sie setzt auf Entkriminalisierung, Prävention und kontrollierten Zugang statt auf Verbote und Strafverfolgung. Ob die ambitionierten Ziele des Gesetzes - Jugendschutz verbessern, Schwarzmarkt eindämmen und gesundheitliche Risiken reduzieren - erreicht werden, wird die Zeit zeigen.
Für Konsumenten, Anbauer und alle, die an der Gründung von Cannabis-Clubs interessiert sind, ist es wichtig, sich mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten für einen verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Cannabis.
Geschrieben von Admin User
Veröffentlicht am 14.05.2025